KONZEPTION FÜR SCHULISCHE UMWELTERZIEHUNG

7 ANHANG

7.8 AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG ZU DEN FORDERUNGEN EINER UMWELTFREUNDLICHEN SCHULE

7.8.1 Schulbau
7.8.2 Schule und Verkehr
7.8.3 Freiflächen
7.8.4 Energie
7.8.5 Wasser
7.8.6 Lehr- und Lernmittel
7.8.7 Ernährung
7.8.8 Reinigung
7.8.9 Abfall/Müll

7.8.9 Abfall/Müll

"Müllvermeidung und Abfallentsorgung" ist das mit Abstand am häufigsten im Unterricht behandelte umweltrelevante Thema. Dies ist in Hinsicht auf die umweltpolitischen Diskussionen in Berlin nicht verwunderlich. Mit der Einführung des "Grünen Punktes" ist die Müllsortierung und damit die Müllproduktion noch stärker ins Bewußtsein gedrungen und das verantwortliche Verhalten jedes Einzelnen herausgefordert. Gerade an diesem Themenbeispiel können Schüler/innen „die Verflechtung ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Einflüsse erkennen, die zum gegenwärtigen Zustand unserer Umwelt geführt haben“ und „erkennen, daß Sorge für die Umwelt die Auseinandersetzung mit Interessengegensätzen einschließt und deshalb eine sorgfältige Abwägung von ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten notwendig ist“ (KMK, 1980).

Dabei kann es nicht nur um theoretische Erkenntnisvermittlung gehen, sondern die Schule selbst muß den aktuellen umweltpolitischen Ansprüchen genügen. Schule selbst ist ein Ort, an dem Müll produziert und Müll vermieden werden kann und wo Verbesserungen zu möglichem Recycling von Rohstoffen und Produkten konkret umgesetzt werden können. Ein gelungenes Beispiel bietet der fächerübergreifende Unterricht, der an der Fritz-Karsen-Schule erprobt wurde und in der Handreichung "Zum Beispiel Müll" dargestellt ist und zahlreiche Anregungen für die Unterrichtsgestaltung bietet.

Schule ist ein Schnittpunkt verschiedener Lebensbereiche. Das Abfallproblem an der Schule ist nicht ohne den Bereich der Privathaushalte anzugehen. Übergreifende Projekte Schule/Elternhaus sind deshalb sehr zu empfehlen.

Gemäß der AV-Ernährung sind seit dem 1. Mai 1994 Einwegverpackungen, -geschirr und -bestecke an den Berliner Schulen verboten. Dies gilt auch für den Automatenverkauf. Die Einhaltung der AV ist zu gewährleisten. Durch Einbeziehung, Schulung und vertragliche Absprachen mit Reinigungsfirmen, Pächtern von Kiosken oder Kantinen und Hausmeistern/innen sollte ein über die Ausführungsvorschriften hinausgehendes Maß von Verbindlichkeit erreicht werden.

Problemstellung

Zur Verminderung des Abfalls können Rahmenrichtlinien geschaffen werden, deren Umsetzung aber von der Akzeptanz bei allen Beteiligten und den gesetzlichen Vorgaben abhängt.

Grundsätzlich müssen Maßnahmen angestrebt werden, deren Bedeutung sich in folgender Hierarchie ablesen läßt:

  1. Abfallvermeidung
  2. Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Umweltfreundliche Entsorgung

1. Abfallvermeidung

Oberste Prämisse ist die Müllvermeidung . Das bedeutet, Vermeidung bzw. Reduzierung aller nicht wiederverwendbaren Materialien und Produkte. Dabei muß besonders die Menge der Verpackungen, die den größten Anteil am anfallenden Hausmüll haben, drastisch reduziert und auf ein minimales Maß eingeschränkt werden.

Es ist grundsätzlich zu verlangen, daß Mehrwegtransportverpackungen, Nachfüllbehälter und Großpackungen verwendet werden. Bei allen Geräten, besonders elektronischen, ist sicherzustellen, daß es sich nicht um Wegwerfprodukte handelt, die nicht mehr repariert oder mit Ersatzteilen versehen werden können.

2. Wiederverwendung

Wenn möglich sollten alle Produkte so lange genutzt werden, wie ihre Lebensdauer es erlaubt. Die Wiederverwendung von Papier als "Schmierpapier" ist ein durchaus wichtiger Ansatz, da das verbrauchte Papier in der Schule eines der wesentlichen Abfallbestandteile ist.

Vielerorts wird die Beschaffung schon genutzter Geräte, die an anderer Stelle nicht mehr gebraucht werden, bereits organisiert. In Wilmersdorf wird vom Umweltamt seit kurzem eine Tausch- bzw. Wertstoffbörse betrieben.

3. Recycling

Theoretisch könnten nahezu 80% des Hausmüllaufkommens durch Kompostierung und Materialrecycling verwertet werden.

Verwendbare Produkte

4. Umweltfreundliche Entsorgung

Ein wichtiges Kriterium für die Verwendung von Produkten ist die Möglichkeit, sie umweltfreundlich zu vernichten, denn bei vielen Stoffen bedeutet das Recycling nur ein zeitliches Verzögern der problematischen Beseitigung. Bekanntes Beispiel hierfür ist das PVC. Ist eine umweltfreundliche Entsorgung nicht gewährleistet, sollte gänzlich auf die Nutzung des Materials oder Produktes verzichtet werden (z. B. auf den Einbau von Kunstrasen). Papier, Glas, Sonderabfälle (z. B. Batterien, Leuchtstoff- und Energiesparlampen, Chemikalien) und Sperrmüll sollten getrennt entsorgt werden. Elektronikschrott ist zur Verwertung abzugeben. Die Kompostierung organischer Stoffe sollte durchgeführt werden.

Die Trennung der Grünen Punkt-Produkte von dem übrigen Hausmüll darf nur dann erfolgen, wenn deren sinnvolle Weiterverarbeitung sichergestellt ist. Dies ist bisher nicht der Fall, wodurch die Getrenntsammlung pädagogisch bedenklich wird.

Leider sind umweltfreundliche Recyclingprodukte, Pfandsysteme u.ä. häufig immer noch teurer als andere. Dies ist der Subventionierung bestimmter Produkte und Produktionsformen geschuldet. Eine eindeutige Gesetzgebung, wie z. B. ein Verbot von Getränke-Dosen, fehlt. Dadurch fühlen sich die Verbraucher gezwungen, aus Kostengründen auf weniger umweltfreundliche Erzeugnisse zurückzugreifen.

Kriterien zur Bewertung der Umweltverträglichkeit

Zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von Produkten ist die Gesamtbilanz der Umweltbelastungen, die bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung entstehen, sowie Art und Dauer der Nützlichkeit zu Grunde zu legen. Dabei werden auch solche Fälle berücksichtigt, bei denen zwar das Recycling, nicht aber die Produktion wenig umweltschädlich ist. Aber gerade bei dem Recycling können besonders starke Umweltbelastungen entstehen, z. B. Dioxine aus Metallrecyclingprozessen.

Mischprodukte mit Plastik (vor allem in Verbundverpackungen) sind kaum wiederverwendbar. Bei diesen Produkten ist deshalb eher ein Downcycling über eine einzige Recyclingstufe möglich, anschließend bleibt bisher nur noch die Verbrennung.

Gesetzliche Regelungen sind fast immer nur als minimale Anforderungen zu sehen, so daß Produkte mit deutlichen Unterschreitungen der vorgeschriebenen Werte und Normen - sofern angeboten -verwendet werden sollten. Auf Stoffe, die nur noch unter Bedenken oder befristet zur Verwendung kommen, muß ganz verzichtet werden.

Pädagogische Umsetzung

Literatur


Umweltbildung HH - 11/12/96